Wohnsitzwechsel oder Zuzüge aus dem Ausland wirken sich im Zeitraum vor einer Wahl auf das Wählerverzeichnis und somit auf den Ort aus, wo jemand das Wahlrecht ausüben kann. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.
Die Regelungen betreffen alle Personen, die in Deutschland für die Europawahl wahlberechtigt sind. Gemeint sind
- alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, sowie
- Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben oder bis zum 19. Mai 2024 stellen.
Umzug innerhalb Salzgitters in der Zeit vom 29. April bis zum 09. Juni 2024 (Wahltag):
Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes, zu dem Ihre bisherige Adresse gehört. Sie können in dem dortigen Wahlraum das Wahlrecht ausüben oder durch Briefwahl wählen.
Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 29. April 2024 bis zum 19. Mai 2024:
Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl. Sie verbleiben auch im Wählerverzeichnis, wenn Sie in das Ausland verziehen.
Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen nach dem 19. Mai 2024:
Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort im Wahlraum oder durch Briefwahl. Das gilt auch dann, wenn Sie in das Ausland verziehen.