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Salzgitter

Tipps zur Befüllung und Handhabung der Biotonne

Mit der Novellierung der Bioabfallverordnung verschärfen sich die Auflagen für die zulässige Menge an Störstoffen im Bioabfall.

Der Städtische Regiebetrieb Salzgitter legt daher besonderen Wert auf eine saubere Bioabfalltrennung, um die Menge an Störstoffen wie Kunststoffe und Restabfälle im Bioabfall zu reduzieren.

Rund 1.200 Kompost- und Vergärungsanlagen in Deutschland stellen aus rund 5 Millionen Tonnen Kartoffel-, Bananen-, Eierschalen und vielen anderen Küchen- und Gartenabfällen aus Biotonnen rund 2,5 Millionen nährstoffreichen Kompost für die Landwirtschaft und den Gartenbau her. Damit kann eine landwirtschaftliche Fläche knapp halb so groß wie das Saarland gedüngt werden. Das spart große Mengen an energieintensivem Kunstdünger.

Bioabfälle sind der Natur so nahe wie sonst keine Abfälle im Haushalt, denn der gewonnene Kompost wird auf dem Acker, in Parks oder im Garten als Bodenverbesserungsmittel eingesetzt - und dort sind beispielsweise Plastikfetzen oder Glasscherben absolut tabu. Deshalb dürfen Abfälle aus Plastik, Glas und Metall nicht in der Biotonne entsorgt werden. 

In die Biotonnen gehören kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle, wie Obst- und Gemüsereste, Rasen- und Strauchschnitt sowie Blumen. 

Leider ergaben die Kontrollen der Biotonnen in Salzgitter, dass Störstoffe in den Bioabfällen enthalten sind. 

Falsch befüllte Biotonnen (z.B. mit Plastiktüten oder Biokunststoffbeuteln), können dann am Abfuhrtag nicht geleert werden. Zu hohe Störstoffgehalte führen dazu, dass Verwertungsbetriebe die Bioabfälle nicht mehr verarbeiten können und die Annahme verweigern. 

Die Grundstückseigentümer haben folgende Möglichkeiten: 

  • Die Biotonnen nach zu sortieren und nur ordnungsgemäß befüllte Behälter bei der nächsten Biotonne-Leerung wieder bereitzustellen,

    oder

  • eine kostenpflichtige Sonderleerung als Restabfall für nicht nachsortierte Biotonnen unter folgender Mailadresse  srbdispostadt.salzgitterde zu beauftragen. 

Insbesondere Plastiktüten gehören nicht in den Bioabfall. Plastiktüten oder Biokunststoffbeutel, die aus biologisch abbaubaren Kunststoffen bestehen, sind von der Entsorgung über die Biotonne in der Stadt Salzgitter ausgeschlossen. Das gilt auch für nach DIN EN 14995 oder EN 13432 zertifizierte Biokunststoffbeutel. Sogenanntes Bioplastik oder biologisch abbaubarer Kunststoff zersetzen sich in den praxisüblichen Kompostierungszeiten in den Anlagen nicht schnell genug und kleinste Kunststoffpartikel gelangen als Mikroplastik über den Kompost in die Umwelt.

Der SRB bittet daher alle Nutzer der Biotonnen einige Hinweise über die Befüllung der Behälter zu beachten. Für die Entsorgung der Bioabfälle dürfen nur Zeitungspapier oder unbeschichtete Papiertüten verwendet werden. Verdorbene Lebensmittel müssen ohne Verpackung in der Biotonne entsorgt werden.

Wenn einige Tipps der Abfallberatung im Umgang mit der Biotonne beachtet werden, können Gerüche und Madenbildung vermieden werden. Den Boden der Biotonne mit groben Material auslegen, z.B. mit Eierpappe, Packpapier, Strauchschnitt, ebenso am Rand grobes Material einlagern, so kleben Bioabfälle nicht fest. Die Bioabfälle nicht verpressen, unter Sauerstoffmangel setzt die Gärung ein. Besonders feuchte Bioabfälle vorher schon gut abtropfen lassen. Frischer Rasenschnitt in der Biotonne verklumpt schnell und verursacht Gerüche, daher den Rasenschnitt vorher antrocknen lassen und locker in die Biotonne füllen. Die Biotonne sollte mit geschlossenem Deckel an einem kühlen, schattigen Ort stehen, um so zusätzliche Wärmeentwicklungen und somit Geruchsentwicklungen zu vermeiden. Nach der Leerung der Biotonne, diese gut austrocknen lassen und insbesondere den Rand und den Deckel reinigen. Treten trotz aller Maßnahmen Maden auf, ist eine Bekämpfung durch das Bestreuen mit Algenkalk oder mit Gesteinsmehl möglich.   

Passt der Restabfall nicht mehr in die Restabfalltonne, dann bitte nicht die Biotonne als Abfallbehälter nutzen. Der SRB rät in diesem Fall dazu, eine größere Restabfalltonne zu beantragen.

Bei weiteren Fragen zur Abfallentsorgung steht die Abfallberatung des SRB unter der Rufnummer 05341 / 839-3741 gern zur Verfügung.

 

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