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Salzgitter

Grillen & Grillverbot

Seit Ende 2022 sind offene Feuer im Freien in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Salzgitter neu geregelt (§ 4 GefahrenabwehrVO).

Seit Ende 2022 sind offene Feuer im Freien in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Salzgitter neu geregelt (§ 4 GefahrenabwehrVO).

Für das Grillen gilt, dass dieses in den dafür vorgesehenen Einrichtungen erlaubt ist. Hierzu zählen:

die Grillplätze am Salzgitter-See:

  • Reppnersche Bucht
  • in der Nähe des Tauchereinstiegs
  • in der Nähe der Grundschule am See
  • am Piratenspielplatz

die Grillflächen im Salzgitter-Höhenzug entlang der Wanderwege:

  • in Gebhardshagen (Gustedter Straße am Steinbruch)
  • Lichtenberg (Waldeingang am Großparkplatz vor der Burgruine)
  • Salder (Steinbruch am Hasselberg)

Beim Grillen ist darauf zu achten, dass ausschließlich Grillkohle in feuerfesten Grillgeräten verwendet wird und diese nach dem Grillen vollständig gelöscht und mit dem übrigen Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird. Grillgeräte dürfen dabei nicht direkt auf den Boden von Rasenflächen verwendet werden.

Das Grillen ist allerdings dann untersagt, wenn der vom Deutschen Wetterdienst veröffentlichte Graslandfeuerindex unter dem Stationsnamen Braunschweig die Stufe 4 (hohe Brandgefahr) oder die Stufe 5 (sehr hohe Brandgefahr) ausweist. Ausgenommen hiervon ist lediglich das Grillen mit Gasgrills.

Der aktuelle Graslandfeuerindex ist jederzeit unter der Internetadresse  https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_NI.html (Öffnet in einem neuen Tab) einsehbar.

Vergehen gegen das Grillverbot können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Tipps zum Grillen von der Berufsfeuerwehr

  • Auch im privaten Bereich kann es beim Grillen durch Unachtsamkeit schnell zu Unfällen oder Bränden kommen. So ist die Verwendung von Brandbeschleunigern wie zum Beispiel Spiritus oder Benzin aufgrund der Verpuffungsgefahr lebensgefährlich!
  • Der Betrieb eines Grills sollte nur auf befestigtem und nicht brennbaren Untergrund (keine Rasenflächen) sowie unter Bereithaltung eines geeigneten Löschmittels wie zum Beispiel Feuerlöscher oder Löschdecke erfolgen.
  • Kinder sollten in der Nähe eines Grills jederzeit beaufsichtigt werden und einen Sicherheitsabstand von 2 bis 3 Metern einhalten!
  • Brände oder Rauchentwicklungen sollten sofort über den Notruf 112 der Feuerwehr gemeldet werden. Entstehungsbrände können durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung gehindert werden, jedoch sollte dabei immer die eigene Sicherheit im Vordergrund stehen.

Hier finden Sie den Graslandfeuerindex:

Weitere Informationen:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / U Pixel