Erforderliche Zulassungsunterlagen
Vollmacht: Wenn Sie für eine andere Person ein Fahrzeug zulassen, benötigen Sie von dieser auf jeden Fall eine Vollmacht. Weiterhin ist ein gültiger Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorzulegen. Bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen wird keine Vollmacht benötigt.
Einzugsermächtigung: Der Zulassungsbehörde muss für alle Arten von Zulassungen und Umschreibungen, eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorgelegt werden. Bitte halten Sie zu diesem Zweck Ihre Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl) bereit. Sollten Sie für eine dritte Person eine Zulassung beantragen, benutzen Sie bitte das entsprechende Formular.
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges:
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- Bei Zulassungen auf Firmen: Gewerbeanmeldung und wenn im Handelsregister eingetragen Handelsregisterauszug
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nr.)
- Einzugsermächtigung
- Ggf. Vollmacht (s. oben)
Umschreibung oder Wiederzulassung:
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- Bei Zulassungen auf Firmen: Gewerbeanmeldung und wenn im Handelsregister eingetragen Handelsregisterauszug
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nr.)
- Einzugsermächtigung
- Kennzeichenschilder bei
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf den bisherigen Halter
- Umschreibung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges, das bisher im Zulassungsbezirk zugelassen war
- Umschreibung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges, das bisher außerhalb des Zulassungsbezirkes zugelassen war - Ggf. Vollmacht (s. oben)
Umkennzeichnungen bei Verlust oder Diebstahl des bisherigen Kennzeichens:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters
- Verbliebenes Kennzeichen (wenn nur ein Kennzeichen verloren/gestohlen wurde!)
- Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei
Technische Änderung:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten einer technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr
- Bei alten Fahrzeugpapieren: zusätzlich eine Vollmacht (s. oben)
- Bei Steueränderungsanträgen: zusätzlich eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
Anschriftenänderung
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültiger Personalausweis
Außerbetriebsetzung
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
Kurzzeitkennzeichen (Probe- und Überführungsfahrten):
- Gültiger Personalausweis oder Pass.
- Bei Zulassungen auf Firmen: Gewerbeanmeldung und wenn im Handelsregister eingetragen Handelsregisterauszug
- Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (7-stellige eVB-Nr.)
- Ggf. Vollmacht
Ausfuhrkennzeichen (bestimmt für den Export ins Ausland)
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- Bei Zulassungen auf Firmen: Gewerbeanmeldung und wenn im Handelsregister eingetragen Handelsregisterauszug
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Versicherungsbestätigung (gelbe Karte in 3-facher Ausfertigung)
- gültige Hauptuntersuchung
- Ggf. Vollmacht
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer bzw. Bescheinigung des Finanzamtes über die entrichtete Kfz-Steuer
Downloads:
-
Vollmacht
pdf-Datei / 18,35 KB -
Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer
pdf-Datei / 21,72 KB -
Erläuterungen
pdf-Datei / 15,91 KB
