Wasserbefunde Salzgittersee
Probenstellen am Salzgittersee ab 2006
Weshalb werden Badegewässer überwacht?
Gewässer, die als Badegewässer ausgewiesen sind, müssen bestimmten Anforderungen hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Wasserqualität genügen. Diese Anforderungen sind in der Richtlinie 2006/7/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG-Badegewässerrichtlinie vom 15. Februar 2006) formuliert und festgeschrieben. Im Vollzug dieser Richtlinie hat das Land Niedersachsen am 10. April 2008 die Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) erlassen. Hier sind die für Niedersachsens Badegewässer verbindlichen Gütekriterien festgelegt. Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch regelmäßige Untersuchungen überwacht. Die erhobenen Daten werden über das Niedersächsische Landesgesundheitsamt dem Bundesumweltministerium gemeldet. Hier werden die Daten gesammelt und in einem umfassenden jährlichen Bericht an die EU-Kommission übermittelt.
Wie und Wann wird untersucht?
Der Fachdienst Gesundheit der Stadt Salzgitter führt die Badegewässer-Beprobungen während der Badesaison in 14-tägigem Abstand durch. Dabei werden an der jeweiligen Badestelle sowohl die Wasserproben für die Laboruntersuchungen entnommen als auch Vor-Ort Messungen wie z.B. die Sichttiefe, die Wassertemperatur und die Bestimmung des pH-Wertes vorgenommen. Zudem erfolgt eine Bestandsaufnahme der örtlichen Gegebenheiten an der Badestelle z.B. Algenblüte, Mineralöle, Teerrückstände, Färbung, Tenside, Phenolgeruch, Transparenz, pH-Wert, Wassertemperatur, Rattenbefall. Bei Auffälligkeiten werden zusätzliche Wasserproben untersucht. Die Proben werden anschließend in einem anerkannten Labor mikrobiologisch und bei Bedarf auch chemisch untersucht.
Die Untersuchungsergebnisse werden dem Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt) der Stadt Salzgitter übermittelt, der sie umgehend im Internet veröffentlicht.
Bei Grenzwertüberüberschreitungen der Parameter Escherichia coli und Enterokokken erfolgen sofortige Nachuntersuchungen. Wird bei dieser Nachuntersuchung die Überschreitung bestätigt, muss für die Badestelle so lange ein Badeverbot verhängt werden, bis durch weitere Untersuchungen eine Besserung der Situation nachgewiesen wird.
Die wichtigsten Werte im Detail
Parameter | Grenzwert | Anmerkung |
Escherichia Coli | 1.800 KBE / 100 ml | Bei Überschreitung: Badeverbot |
Intestinale Enterokokken | 700 KBE / 100 ml | Bei Überschreitung: Badeverbot |
Cyanobakterien (Blaualgen) | dürfen nicht massenhaft sichtbar vorkommen | Untersuchung nur bei Bedarf. |
Temperatur (°C) | Keiner | Wohlfühlbereich: >20 - <30 °C |
pH-Wert | Keiner | Orientierungswert: 6 - 9 sind o.k. |
Transparenz (Sichttiefe) | Keiner | Orientierungswert: >1 m ist ideal |
Der Salzgitter See wird im Rahmen der Überwachung auch einer Sichtkontrolle auf Verschmutzungen wie z.B. mit Teer-Rückständen, schwimmenden Körpern (z.B. Holz, Kunststoff, Flaschen, Glas, Gummi) und sonstigen Stoffen unterzogen.
Escherichia coli "E-Coli" sind ebenso wie Intestinale Enterokokken Keime der normalen Darmflora von Warmblütern (z.B. Menschen, Wasservögeln und Weidevieh) und dienen bei der Überwachung der Badegewässer als Indikatoren für eine fäkale Verunreinigung. Mit einer solchen Verunreinigung durch Kot können auch gefährliche Krankheitserreger in das Gewässer gelangen und hier eine Infektionsquelle für Menschen darstellen. Findet man keine oder wenig derartige Keime, so kann man ziemlich sicher sein, dass auch keine anderen Erreger schwerer Krankheiten, die aus dem Darm ausgeschieden werden, im Badewasser sind.
Die neue EG Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG sieht vor, dass die Badegewässer auf Blaualgen (Cyanobakterien) im Bedarfsfall zu untersuchen sind. Bei Massenvorkommen können sie sowohl allergieauslösende als auch akut giftige Stoffe in wirksamen Konzentrationen bilden. Sobald das Algenwachstum einsetzt, werden entsprechende Proben gezogen.
Füttern Sie keine Wasservögel - Sonst Zerkariengefahr!
Füttern Sie keine Wasservögel, hiermit werden der Parasitenbefall und damit die Möglichkeit einer Badedermatitis (Zerkariendermatitis) erhöht!
Die Badedermatitis wird durch im Wasser schwimmende Zerkarien hervorgerufen. Zerkarien sind die Larven von Saugwürmern, die im Darm von Wasservögeln parasitieren. Mit dem Kot der Vögel gelangen die Eier ins Wasser. Aus ihnen schlüpfen bewimperte Larven, die einen Zwischenwirt, das sind verschiedene Süßwasserschnecken, aufsuchen.
Also: Je mehr Futter, desto mehr Kot erzeugen die Vögel.
Zerkarien steuern aber auch den Menschen als Fehlwirt irrtümlich an. Die Zerkarien dringen in die Haut des Menschen ein, sterben hier jedoch ab und verursachen Hautaffektionen.
Zerkarienbefall in Deutschland ist für den Menschen in der Regel ungefährlich, aber wegen des Hautekzems mit starkem Juckreiz unangenehm und lästig.
Die Behandlung erfolgt ausschließlich symptomatisch mit juckreiz- und entzündungshemmenden Salben, Cremes und Lotionen.
Das Auftreten von Zerkarien steht in keinem Zusammenhang mit der hygienischen Wasserqualität als Badesee.
Der Fachdienst Gesundheit führt keine Untersuchungen auf Zerkarien durch. Diese sind gemäß den Vorgaben der EU-Gewässer Richtlinie nicht vorgesehen. Da Zerkarienerkrankungen nicht meldepflichtig sind, ist uns generell keine Anzahl bekannt. Eine Vorhersage oder "Messung" eines gehäuften Zerkarienvorkommens in Gewässern ist nicht möglich. Da Zerkarien durch ihre geringe Größe nicht mit bloßem Auge zu erkennen sind, fällt ein vermehrtes Auftreten von Zerkarien erst auf, wenn es bereits Fälle von Badedermatitis gibt. Während der Schwärmzeit der Zerkarien, die circa eine Woche andauert, sollten pflanzenreiche Uferbereiche gemieden werden, da sich hier die Wasserschnecken und damit auch die meisten Zerkarien aufhalten.
Empfohlene Verhaltensregeln für Badegäste können nicht vollständig vor Zerkarienbefall schützen, aber ihn verringern:
- Längere Aufenthalte im Flachwasserbereich vermeiden (gerade Kinder sind gefährdet)
- Bevorzugt in tieferen oder leicht strömenden Bereichen schwimmen
- Nach dem Schwimmen rasch duschen und die Badesachen wechseln
- Körper mit einem Handtuch gut abreiben (Zerkarien trocknen schnell aus)
- Vorbeugend den Körper mit folgenden Mitteln einreiben: QUALLEN und Sonnenschutzlotion LSF 15/ QUALLEN und Sonnenschutzlotion LSF 30
Ansprechpartner bei Fragen zur Badegewässerqualität
Bei Auskünften und Fragen steht Ihnen eine Kontaktperson zur Verfügung:
Tel. (05341) 835 -2430 /-2424 /-2423
Informationen des Nds. Landesgesundheitsamtes
Informationen des Nds. Landesgesundheitsamtes (NLGA) zu Badegewässern, u.a. zu den Themen:
Badegewässerqualität
Überwachung/Bewertung
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Wasserbefunde Saison 2009
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Wasserbefunde Saison 2008
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Wasserbefunde Saison 2007
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Wasserbefunde Saison 2006
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Wasserbefunde Saison 2005
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Wasserbefunde Saison 2002
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Wasserbefunde Saison 2001
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