Eröffnungsbilanz der Stadt Salzgitter zum 1. Januar 2007
Zum 1.1.2007 erfolgte der Umstieg auf die Doppik. Artikel 6, Absatz 8, des "Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften" bestimmt, dass eine Eröffnungsbilanz für den Beginn des Haushaltsjahres aufzustellen ist, in dem erstmals (nur noch) nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung gebucht wird.
Nachfolgend stehen die Pilot-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005, die fortgeführte Pilot-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 sowie die gesetzlich vorgeschriebene Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 zum Herunterladen zur Verfügung. In der Mitteilungsvorlage zur fortgeführten Pilot-Eröffnungsbilanz vom 01.01.2006 ist auch eine Entwurfsfassung der Konzern-Bilanz zum 01.01.2005 enthalten.
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Pilot-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2005
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