Kindertagesstätten und Elternbeiträge
Formen der Kinderbetreuung
Kinderkrippe:
In den Tageseinrichtungen für die Jüngsten, vom Säugling bis zum 3. Lebensjahr, betreuen bis zu drei Fachkräfte bei höchstens 15 Kindern pro Gruppe.
Kindergarten:
Alle Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz und sollten den Kindergarten besuchen. Maximal 25 Kinder werden von mindestens 2 Fachkräften in ihrer Lernentwicklung spielerisch unterstützt.
Hort:
Schulkinder werden nach dem Unterrichtsende nicht nur bei den Schularbeiten betreut, ihnen wird auch bildungsorientierte Freizeitgestaltung geboten. Bis zu 20 Kindern werden von 2 Fachkräften in ihrer Entwicklung gefördert.
Familiengruppen:
Eine Kombination von allen oder nur zwei Angeboten sind altersgemischte Gruppen 0 bis 14 Jähriger. Große Anregungsvielfalt und gemeinsames Lernen von „großen" und „kleinen" Kindern sind die besonderen Merkmale dieser Kindergruppen.
Beratung: Brigitte Rechner Telefon: 05341 / 839-4559
Anmeldungen in den Kindertagesstätten
Die Anmeldung wird in der jeweiligen Kindertagesstätte vor Ort entgegengenommen.
Elternbeiträge und Kostenübernahme
Für den Besuch der Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) gelten einheitliche Elternbeiträge. Bei Bedarf werden diese zum Teil oder in voller Höhe übernommen.
Aktuelle Beiträge für Kinder mit Wohnsitz in Salzgitter 1)
| Krippe ganztags (8 Stunden) | 267,00 € |
2) Kindergarten halbtags (4 Stunden) | 0,00 € |
2) Kindergarten dreivierteltags | 0,00 € |
2) Kindergarten ganztags | 0,00 € |
| Hort | 112,00 € |
1) Die Beiträge werden ermäßigt, wenn im Haushalt der Familie minderjährige Geschwisterkinder leben.
2) Der Rat der Stadt hat die Beitragsfreiheit für Eltern von Kindern im Kindergartenalter ab 01.08.2008 beschlossen. Diese Regelung gilt analog der Landesregelung (siehe unten).
Mittagsverpflegung
Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird ein Essengeld von 45,00 € pro Monat erhoben.
Für die Kostenübernahme der Elternbeiträge aus Mitteln der Jugendhilfe wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Für die Buchstaben A bis Fr, R: Frau Hartmann, Telefon: 05341 / 839-4542
Für die Buchstaben Fs bis Kq: Frau Meyer, Telefon: 05341 / 839-4568
Für die Buchstaben Kr bis Q, S: Herr Viol, Telefon: 05341 / 839-4553
Für die Buchstaben Sch, St-Z: : Frau Fricke, Telefon: 05341 / 839-4508
Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr ab 1. 8. 2007
Ein Landesgesetz zur Einführung der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr ab 1. 8. 2007 wurde am 10. 7. 2007 beschlossen. Dies gilt für Elternbeiträge bis zu einer Betreuungszeit von 8 Stunden täglich. Ausgenommen ist der Beitrag für die Verpflegung.
Die Anträge sind von den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern der Kinder beim Fachdienst Kinder, Jugend und Familie zu stellen. Ein entsprechendes Antragsformular können Sie unten im Linkbereich finden. Die von den Erziehungsberechtigten ausgefüllten und unterschriebenen Anträge sind von den Kindertagesstätten, in denen die Kinder angemeldet sind, zu bestätigen.
