Hilfe bei Pflegebedürftigkeit Drucken
Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
Soweit Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen Ihrer Pflegekasse nicht ausreichen, um die Kosten für häusliche Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und vollstationäre Pflege selbst zu tragen, können Sie beim Sozialamt Ihres Wohnortes die ungedeckten Kosten beantragen.
Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn der Hilfebedürftigkeit zu stellen, da ansonsten erst ab dem Tag des bekannt Werdens beim Sozialhilfeträger die Hilfe gewährt wird. Zur Fristwahrung genügt es in der Regel, entweder telefonisch den Antrag zu stellen, bzw. mit formlosen Antrag. Ein entsprechender Formantrag kann dann nachgereicht werden.
Bereich: Fachdienst Soziales
Ansprechpartner:
Herr Wicht, Tel.: 05341 / 839-3253
Frau Kammer, Tel: 05341 / 839-4437
E-Mail: 



