Vollstationäre Pflege Drucken
Vollstationäre Pflege
Ist es Ihnen trotz allen ambulanten und teilstationären Angeboten der Pflege nicht mehr möglich, ein unabhängiges, eigenständiges Leben in Ihrer eigenen Wohnung zu führen, bieten die Einrichtungen der vollstationären Pflege eine umfassende Versorgung, Betreuung und Pflege an.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen je nach Pflegestufe in Form von einer Pauschale für ihre jeweiligen Versicherten, sofern mindestens eine erhebliche Pflegebedürftigkeit besteht. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionsaufwendungen sind aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen zu bestreiten.
Reichen zur Kostendeckung Ihre eigenen Mittel nicht aus, können Sie auf Antrag ergänzende Hilfe vom Fachdienst Soziales erhalten. Bei dieser Hilfeleistung wird auch die Unterhaltsfähigkeit Ihrer Kinder überprüft werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse oder dem Fachgebiet Wirtschaftliche Hilfen nach dem SGB XII des Fachdienstes Soziales.
