Elektroaltgeräteentsorgung
Elektroaltgeräte müssen getrennt entsorgt werden
Mit dem Inkrafttreten des ElektroG ist jeder Besitzer von Elektroaltgeräten dazu verpflichtet, diese einer getrennten Erfassung zuzuführen. Elektroaltgeräte dürfen nicht mehr über die Restabfalltonne entsorgt werden.
Abfallentsorgungsanlage Diebesstieg
Der SRB hat auf der Abfallentsorgungsanlage Diebesstieg eine Sammelstelle für Elektroaltgeräte aus Haushaltungen eingerichtet. Die Annahme der Geräte erfolgt kostenlos.
Sperrmüllabfuhr
Weiterhin bietet der SRB die Abholung von Elektroaltgeräten im Rahmen der Sperrmüllabfuhr an.
Die Abfuhr von Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten ist kostenpflichtig. Die Beantragung der Abfuhr erfolgt über die Sperrmüllkarte.
Mobile Schadstoffsammlung
Elektrokleingeräte können auch bei der mobilen Schadstoffsammlung (einmal jährlich) kostenlos abgegeben werden.
Warum wird getrennt gesammelt?
Die getrennte Sammlung der Elektroaltgeräte
- vermeidet Abfall:
Durch die getrennte Sammlung können meist über 80 Prozent der Abfälle recycelt werden.
- mindert Schadstoffeinträge in die Umwelt:
Schadstoffe, wie Cadmium, Queksilber oder FCKW können so separat entsorgt werden
- schont Rohstoffe und Energie:
Die getrennte Sammlung ermöglicht die Wiederverwertung von Metallen und Kunststoffen.
Definition und Kennzeichnung der Elektrogeräte
"Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes sind
1. Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen
2. Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder,..."
Ab dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, mit einer "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet. Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht mit dem Hausmüll oder im Gelben Sack/Tonne, Bio-, Papier- oder Glasbehälter entsorgt werden darf.
Elektrogerätegruppen
Die Sammlung der Elektroaltgeräte erfolgt auf der Abfallentsorgungsanlage Diebestieg nach Gruppen, die den jeweiligen Verwertungsanlagen zugeführt werden. Für die Abholung der Gerätegruppen und deren Verwertung sind die Hersteller verantworlich. Die Kosten für den Transport und die Verwertung tragen die Hersteller.
Die verschiedenen Elektrogerätearten werden in folgende Gruppen einsortiert:
Gruppe 1 - Haushaltsgroßgeräte und automatische Ausgabegeräte; z.B.:
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herde und Backöfen, elektr. Kochplatten/Heizplatten, Mikrowellengeräte, elektr. Heizgeräte/Heizkörper, elektr. Ventilatoren, Klimageräte, sonstige elektr. Großgeräte
Gruppe 2 - Kühlgeräte; z.B.:
Große Kühlgeräte, Kühlschränke, Gefriergeräte, sonstige Großgeräte zur Kühlung, Konservierung und Lagerung von Lebensmitteln
Gruppe 3 - Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik; z.B.:
PC´s/Laptops (einschließlich CPU, Maus, Bildschirm, Tastatur), elektr. Notizbücher, Drucker, Kopiergeräte, Faxgeräte, Telefone, Handy´s, Radiogeräte, Fernsehgeräte, Videogeräte, Hi-Fi-Anlagen, Videokameras, sonstige Geräte zur Aufnahme und Wiedergabe von Tönen und Bildern, Musikinstrumente
Gruppe 4 - Gasentladungslampen;z.B.:
Leuchtstofflampen, Neonlampen, Metalldampf-Niederdrucklampen, Energiesparlampen
Gruppe 5 - Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente; z.B.:
Staubsauger, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Kaffeemaschinen, elektr. Messer, Fön, elektr. Zahnbürsten, Rasierapparate, Wecker, Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, elektr. Rasenmäher, sonstige elektr. Gartengeräte, elektr. Eisenbahnen/Autorennbahnen, Videospiele, Videospielkonsolen
Ihr Ansprechpartner:
Abfallberatung
Telefon: 05341 / 839-3741
Downloads:
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Informationsblatt Elektro-/Elektronikgeräte - Entsorgung
pdf-Datei / 1,99 MB -
Flyer der Deutschen Umwelthilfe zum ElektroG
pdf-Datei / 288,22 KB

