Restabfallentsorgung
Restabfall
Abfälle, die nicht den übrigen Sammelsystemen für Altglas, Altpapier, Altkleider, Bioabfälle, Leichtverpackungen mit dem Grünen Punkt, Elektrogeräte, Sonderabfälle zugeordnet werden können, sind als Restabfall zu entsorgen.
Hierzu gehören aus dem Haushalt:
Asche, Keramik, Porzellan, Glühlampen, Gummi, Kunststoffgegenstände, die keine Verpackung sind, Katzen- und Kleintierstreu, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Tapetenreste, Papiertaschentücher, verschmutztes Papier, Tampons, Binden, Windeln, Kondome, unbrauchbare Textilien, Zigarettenkippen, Kerzenreste u.a.
Restabfallbehälter
Grundstückseigentümer beantragen beim SRB schriftlich die Aufstellung eines Restabfallbehälters entsprechend der anfallenden Abfallmenge.
Diese Behältergrößen stellt der SRB zur Verfügung: 20 l, 40 l, 80 l, 120 l, 660 l, 770 l, 1.100 l.
Leerungsgebühren Abfallbehälter:
| Behältergröße | Leerungsgebühr |
| 20 l | 1,24 EUR |
| 40 l | 2,48 EUR |
| 80 l | 4,96 EUR |
| 120 l | 7,44 EUR |
| 240 l | 14,88 EUR |
Die Gebühr für die Restabfallentsorgung der Behältergrößen 20, 40, 80, 120 und 240 Liter ergibt sich aus der Anzahl der jährlichen Leerungen bezogen auf die volumenabhängige Leerungsgebühr. Wobei pro Restabfallbehälter eine Mindestgebühr von 12 Leerungen im Kalenderjahr erhoben wird. Endet die Nutzung eines Behälters vor Ablauf des Kalenderjahres bzw. beginnt die Nutzung erst im Laufe des Kalenderjahres, so wird die Mindestgebühr anteilig berechnet.
Die Leerung der Abfallbehälter erfolgt 14-täglich, jeweils in der ungeraden Kalenderwoche.
Die Behälter müssen zur Leerung von Grundstückseigentümer am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden.
Entsorgungsgebühren Abfallgroßbehälter:
| Behältergröße | Pauschalgebühr pro Monat |
| 660 l | 183,23 EUR |
| 770 l | 212,78 EUR |
| 1.100 l | 301,43 EUR |
Die Gebühr für die Restabfallentsorgung der Behältergrößen 660, 770 und 1.100 Liter errechnet sich aus einer monatlichen Entsorgungsgebühr, die sich aus der jeweiligen Behältergröße ergibt und einer Dienstleistungsgebühr für das Holen und Zurückstellen der Abfallbehälter.
Die Abfallgroßbehälter werden wöchentlich geleert.
Ihre Ansprechpartner:
Gebührenveranlagung
Telefon: 05341 / 839-3714 oder -3725
Oranger Restabfallsack
Für kurzfristig vermehrt anfallende Restabfälle, die nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden können, bietet der SRB orangefarbene Abfallsäcke an. Die Säcke sind am entsprechenden Abfuhrtag analog dem Restabfallbehälter an die Straße zu stellen.
Mit dem Erwerb des orangen Abfallsackes ist die Abfuhr und Entsorgung bezahlt.
Verkaufsstellen Oranger Abfallsack
| Stadtteil | Verkaufsstelle |
| Bad | Stadt Salzgitter "BürgerCenter", Marktplatz 11 |
| Fa. Stolze Großhandel, Ottostr. 5 | |
| Bruchmachtersen | Fa. Blackcom, Große Str. 14 |
| Lebenstedt | Stadt Salzgitter "BürgerCenter", J.-Campe-Str. 6-8 |
| Lotto-Toto Dietzel, Chemnitzer Str. 62 | |
| SRB, Korbmacherweg 5 | |
| Südstern-Apotheke, Am Schölkegraben 38 | |
| Thiede | Geschenk-Lädchen, Panscheberg 23 |
Ihr Ansprechpartner:
Abfallberatung
05341 / 839-3741
Downloads:
-
Informationsblatt Abfallentsorgungsgebühren 2013
pdf-Datei / 102,19 KB
