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Straßenreinigung auf dem Stadtplan anzeigen Drucken

Straßenreinigung

Auf über 373 Kilometer Straßen und Gehwegen sorgt der SRB für Sauberkeit.

Hierzu gehört:

  • Reinigung von Fahrbahnen, Gossen, anliegenden Radwegen, Marktplätzen, Fußgängerzonen sowie öffentlichen Wertstoffcontainerstandplätzen
  • Kehren und Abtransport von Laub
  • Leerung, Austausch und Wartung öffentlicher Abfallbehälter
  • Sonderreinigung nach Veranstaltungen
  • Beseitigung von unrechtmäßig abgelagerten Abfällen im Stadtgebiet


Ihr Ansprechpartner ist:
Straßenreinigung
Ralf Schmidt
Telefon: 05341 / 839-3743
E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik 

 

Neue Straßen werden 2012 an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen


Der Rat der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 14.12.11 die Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Salzgitter zum 01.01.12 beschlossen. Mit dieser Änderung werden eine Vielzahl von Straßen in der Stadt Salzgitter an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen.


Warum Straßenreinigung?
Nach § 52 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Dabei sind Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Straßenreinigung durch eine Verordnung zur Gefahrenabwehr zu regeln. In Salzgitter erfolgt dies in der Straßenreinigungsverordnung. Reinigungspflichtig sind die Kommunen, die durch Satzung die Reinigung ganz oder teilweise auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen können.


Was bestimmt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Salzgitter?
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Salzgitter bestimmt auf Grund der entsprechenden Ermächtigung in § 52 Abs. 4 NStrG (s. o.), ob die Straße bzw. der Geh- und Radweg durch die Stadt oder durch die Eigentümer der anliegenden Grundstücke gereinigt wird bzw. zu reinigen ist.

In der Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung werden alle Straßen genannt, die an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen sind. In diesem Fall erfolgt die Reinigung der Fahrbahn durch die Stadt, der Gehweg ist durch die Eigentümer der anliegenden Grundstücke zu reinigen.

Die Anlage 2 zur Satzung nennt die Straßen (überwiegend in den kleinen Ortsteilen) in denen die Stadt lediglich die Schneeräumung auf Fahrbahnen sicherstellt.

Die Anlage 3 zur Satzung nennt die Gehwege, die durch die öffentliche Straßenreinigung gereinigt werden.


Welche Straßen werden neu an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen?
Folgende Straßen werden 2012 neu an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen:

Salzgitter-Bad
Benzstraße
Voßpaß

Salzgitter-Gebhardshagen
An der Steinkuhle
Dotterbruch
Fuchskamp (außer Haus Nr. 25 - 31)
Kleewiese

Salzgitter-Lebenstedt
Bruchmachtersenstraße (von der Kattowitzer Straße bis zur Einmündung Kampstraße)
Graf-Moltke-Straße
Söhlekamp (von Humboldtallee bis Brücke Theodor-Heuss-Straße)

Salzgitter-Thiede
Heinrich-Heine-Straße


Was bedeutet der Anschluss an die öffentliche Straßenreinigung?
Der Anschluss der Straße an die öffentliche Straßenreinigung bedeutet, dass die Fahrbahn (einschließlich Gosse) der Straße alle 14 Tage durch die Stadt Salzgitter (SRB) gereinigt wird.

Für die Reinigung der Gehwege sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zuständig.


Wird für die Straßenreinigung eine Gebühr erhoben?
Mit dem Anschluss an die öffentliche Straßenreinigung werden auch entsprechende Straßenreinigungsgebühren erhoben. Die Höhe der Straßenreinigungsgebühr richtet sich nach der Länge, mit der das Grundstück an die Straße grenzt (Straßenfront). Je Meter Straßenfront beträgt die Gebühr 2012 2,35 € jährlich. Die Gebühr wird zusammen mit der Grundsteuer (auf dem Bescheid über die Grundsteuer) festgesetzt. Die entsprechenden Bescheide werden im Laufe des Jahres 2012 versandt.


Was ist, wenn das Grundstück nicht direkt an die Straße angrenzt?
Auch Grundstücke, die nicht direkt an die Straße angrenzen, durch diese aber erschlossen werden (so genannte "Hinterlieger") sind von der Gebührenpflicht betroffen.

Die Gemeinden können gemäß § 52 NStrG die Eigentümer der übrigen durch die Straße erschlossenen Grundstücke (Hinterlieger) den Anliegern gleichstellen. Hiervon hat die Stadt Salzgitter in § 7 der Straßenreinigungssatzung Gebrauch gemacht.

Die Berechnung der Gebühr für Hinterlieger gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung erfolgt in der Form, dass die der zu reinigenden Straße zugewandte Grundstücksbreite die maßgebliche Berechnungsgrundlage ist.

Diese Berechnungsgrundlage ist gemäß § 9 Abs.2 der Satzung um 25 % zu reduzieren. Diese Reduzierung erfolgt auch im Hinblick auf die ständige Rechtssprechung, wonach den Hinterliegern bezüglich auf die selbst zu reinigende Zuwegung zu dem Grundstück ein prozentualer Abschlag gewährt werden sollte.


Weitere Informationen
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter den Rufnummern 839-3743 und 839-3952.





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