Flächennutzungsplan und räumliche Entwicklungsplanung
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen dar. Die Inhalte (Darstellungen) und das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans sind durch das Baugesetzbuch (BauGB § 5 ) geregelt.
Der Flächennutzungsplan ist der "vorbereitende Bauleitplan"; im Unterschied zum Bebauungsplan ("verbindlicher Bauleitplan") wird der Flächennutzungsplan nicht als Satzung beschlossen, sondern als verwaltungsinternes Planwerk festgestellt. Da der Flächennutzungsplan die verbindliche Bodennutzung nur vorbereitet und nicht unmittelbar regelt, erzeugt dieser keine unmittelbaren Rechte und Pflichten für den Bürger, ist jedoch behördenintern verbindlich ("wirksamer Flächennutzungsplan").
Der Flächennutzungsplan hat die Aufgabe der Steuerung nachfolgender Planungen und liefert die Vorgaben hinsichtlich der künftigen Inanspruchnahme von Flächen. Neben der Steuerungs- kommt ihm eine Ordnungsfunktion zu, indem vorausschauend Nutzungsanforderungen erfasst und koordiniert werden.
Im Flächennutzungsplan werden gem. BauGB vorgesehenen Flächen dargestellt insbesondere für :
- die Bebauung nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen, Gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen, z.B. für Windenergie);
- die Einrichtungen und Anlagen des Gemeinbedarfs (z.B. Schulen, Kindergärten, kirchlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienende Gebäude, Sport- und Spielanlagen);
- den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge;
- Versorgungsanlagen (Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Leitungen);
- Grünflächen wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sportplätze, Friedhöfe u.ä.;
- Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes;
- die Wasserflächen, für die Wasserwirtschaft, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind;
- Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen;
- die Landwirtschaft und den Wald;
- Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
Ebenso erfolgt die Kennzeichnung von Flächen, deren Bebauung bzw. Nutzung u.U. besondere Vorkehrungen erfordern; nachrichtliche Übernahmen und Hinweise von/auf sonstige Planungen und Nutzungsregelungen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Salzgitter kann im Sachgebiet "Allgemeine Planung und Verkehrsplanung" eingesehen werden.
Für weitergehende Fragen zum Thema Flächennutzungsplan stehen Ihnen im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6 - 8, folgende Mitarbeiter des Fachgebiets Stadtplanung, Team Flächennutzungsplan und räumliche Entwicklungsplanung, gern zur Verfügung:
| Herr Eichner, | Zimmer-Nr. 917, | Tel.: 05341/839-4109 |
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