Flächennutzungsplan und räumliche Entwicklungsplanung
Änderungen des Flächennutzungsplans
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans werden erforderlich, wenn in Teilbereichen des Stadtgebietes bei der Planung neuer Vorhaben eine Abweichung von den ursprünglichen Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans vorgesehen ist. Dieser Fall tritt ein, wenn z.B. aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen, Bedürfnissen oder kommunalpolitischer Willensbildung die bisherige Darstellung keine Grundlage für die konkrete verbindliche Bauleitplanung mehr bietet. Mit den Änderungen wird eine flexiblere Handhabung des über längere Zeiträume wirksamen Flächennutzungsplans ermöglicht.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Salzgitter wurde im Jahr 1979 genehmigt; 1994 erfolgte eine Neubekanntmachung.
Die Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und an die zukünftigen Entwicklungsziele der Stadt Salzgitter begründen eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.
Am 01.03.1995 fasste der Rat der Stadt Salzgitter den Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt für die Stadt Salzgitter am 25.04.1995 bekannt gemacht. Dazu ist im Jahr 1998 ein Vorentwurf erstellt.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes zusammen mit dem Landschaftsplan vom 01. - 31.07.1998 sowie vom 01. - 30.09.1998 öffentlich ausgelegen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung dient dabei der Unterrichtung der Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, sowie die städtischen Ämter wurden um Stellungnahme zum FNP-Vorentwurf gebeten.
Für weitergehende Fragen zum Thema Änderung / Neuaufstellung des Flächennutzungssplans stehen Ihnen im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6 - 8, folgende Mitarbeiter des Fachgebiets Stadtplanung, Team Flächennutzungsplan und räumliche Entwicklungsplanung, gern zur Verfügung:
| Herr Eichner, | Zimmer-Nr. 917, | Tel.: 05341/839-4109 |
