Flächennutzungsplan und räumliche Entwicklungsplanung
Unter den klassischen Lärmquellen Verkehr, Gewerbe und Freizeit ist Verkehrslärm die Hauptursache negativer Empfindungen und gesundheitlicher Beeinträchtigungen, wobei wiederum die durch motorisierten Straßenverkehr erzeugten Belastungen deutlich im Vordergrund stehen. Seit 1990 wirkt das Bundes-Immissionsschutzgesetz darauf hin, die Bevölkerung nachhaltig vor Lärm zu schützen: nach § 47 a BImSchG sind alle Gemeinden verpflichtet, schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche festzustellen und unter bestimmten Voraussetzungen Lärmminderungspläne zu erstellen und umzusetzen.
Die Arbeiten am Schallimmissionsplan-Salzgitter (SIP) erfolgten in Kooperation mit dem Niedersächsischen Landesamt für Ökologie. Alle für das dreidimensionale Schallausbreitungsmodell erforderlichen Inputs wie Hauptverkehrsstraßennetz, Verkehrsmengen, zulässige Geschwindigkeiten, Straßenoberflächen, Schienenverkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Gelände- und Gebäudedaten sowie Belastbarkeiten von Baugebieten wurden dem Landesamt für Ökologie stadtseitig zur Berechnung und Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Mit Aktualisierung einiger Eingangsdaten fanden die umfangreichen Arbeiten zum Schallimmissionsplan-Salzgitter im Januar 2003 ihren vorläufigen Abschluß.
Seine Bewährungsprobe wird der Schallimmissionsplan im Rahmen der qualifizierten Lärmminderungsplanung bestehen. Als integrierte kommunale Rahmenplanung gehört Lärmminderungsplanung zu den Entscheidungsinstrumentarien der Verkehrsentwicklungs- und Bauleitplanung: daher lassen sich aus ihren Inhalten keine direkten Rechtsansprüche Dritter ableiten. Unter Einbeziehung weiterer Parameter wie Einwohnerzahl oder Einwohnerdichte sollen im Verkehrsentwicklungsplan-Salzgitter unabhängig von den zeitlichen Vorgaben der europäischen Umgebungslärmrichtlinie und noch zu erwartender nationaler Gesetzgebungen quantitative Aussagen zur Betroffenheiten der Bevölkerung durch Verkehrsmaßnahmen ermittelt werden. Im Handlungskonzept werden Lärmminderungspotentiale formuliert und im Einklang mit Zielen und Vorgaben der Regional-, Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung zu kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmebündeln mit Prioritätensetzung aggregiert.
