Flächennutzungsplan und räumliche Entwicklungsplanung
Vorentwurf Verkehrsplanung
Vorentwürfe für Verkehrsplanungen dienen der Vorbereitung und Prüfung von Vorhaben im Stadtgebiet, z.B. für die Anbindung neuer Wohn- und Gewerbegebiete an das Verkehrsnetz, deren innere Erschließung sowie den Neubau bzw. Ausbau, Umbau oder die Erneuerung vorhandener Verkehrsanlagen. Sie konkretisieren u.a. die konzeptionelle Überlegungen auf der Ebene der Stadtentwicklungsplanung bzw. Verkehrsentwicklungsplanung.
Planungsanlaß bzw. Planungsgrundlage bilden der aktuelle Ausbauzustand der Verkehrsanlagen sowie die gegenwärtige und zukünftig zu erwartende Belastung der Strecken und Verkehrswege.
Zählungen der gegenwärtigen Verkehrsmengen liefern wesentliche Informationen für die zu ermittelnden Verkehrsbelastungen von Streckenabschnitten und Knoten.
Für das Stadtgebiet wird z.Z. ein Fahrradwegekonzept (Radwegekarte) erstellt. Dieses Wegenetz soll dem Alltags- und Freizeitverkehr dienen. Die Verknüpfung mit dem regionalen Radwegenetz wird in Zusammenarbeit mit den benachbarten Kommunen und dem Zweckverband Großraum Braunschweig ausgearbeitet.
Weiteres künftiges Projekt ist der Bau der RegioStadtbahn von Braunschweig nach Salzgitter-Lebenstedt (Fredenberg). Diese Linie wird eine wesentliche Verbesserung des innerstädtischen ÖPNV Angebotes auf der Achse SZ-Lebenstedt - SZ-Thiede bedeuten.
Verkehrslärmschutz
Dem Schutz vor Verkehrslärm kommt im Rahmen des Städtebaus und der Verkehrsplanung ein wichtiger Stellenwert zu. Ziel ist die Vermeidung bzw. Verminderung der Belastung von (Wohn)Siedlungsflächen durch Lärmeinwirkungen, insbesondere aus dem Straßenverkehr.
Auf der Grundlage der aktuellen und der zu erwartenden Belastungssituation (Verkehrsmengen) werden planerisch Vorkehrungen zum Lärmschutz geprüft. Sie erstrecken sich auf einzelne Straßenzüge bzw. Baugebiete und beinhalten u.a. die Bewertung von Trassenvarianten bzw. von Vorkehrungen zum Lärmschutz, wie z.B. die Errichtung von Lärmschutzwänden/Lärmschutzwällen.
Der konzeptionelle und strategische Rahmen für diese Aufgabe ist u.a. aus der Lärmminderungsplanung abgeleitet.
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