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Neue Parkgebührenordnung Drucken

Kurze Parkaufenthalte bis zu einer halben Stunde gebührenfrei

Der Rat der Stadt hat am 29. September beschlossen, die Parkraumbewirtschaftung in SZ-Lebenstedt auszuweiten und in SZ-Bad wieder einzuführen.

Das Tiefbauamt hat die Parkscheinautomaten zwischenzeitlich aufgestellt. Die Änderung der Parkgebührenordnung wird am 1. Januar 2005 in Kraft treten, die Automaten werden ab 3. Januar betriebsbereit sein. Gebührenpflicht besteht von montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr. Gebührenfrei sind kurze Parkaufenthalte von bis zu 30 Minuten (sog. "Brötchentaste") sowie das Parken an Sonn- und Feiertagen. Hinweise zur Gebührenstaffel sind an den Parkscheinautomaten ersichtlich. Die Höchstparkdauer beträgt 2,5 Stunden außer in der Tiefgarage Liebenhaller Straße, wo bis zu 4 Stunden geparkt werden kann.

Geräte wurden installiert in
Lebenstedt:
Rathausvorplatz, Albert-Schweitzer-Straße, Berliner Straße, Marienbruchstraße (mit der Möglichkeit, Bewohnerparkberechtigungen zu erwerben). Für den Bereich "Marienbruchstraße" läuft zur Zeit eine Befragungsaktion zur Möglichkeit des sog. "Bewohnerparkens". Mit einem Ergebnis wird bis Ende Januar gerechnet. Erst zu diesem Zeitpunkt wird auch die Bewirtschaftung in diesem Bereich einsetzen. Bereits vorhandene Geräte: Chemnitzer Straße, Parkplatz an der Konrad-Adenauer-Straße.

SZ-Bad: Zentraler Parkplatz, Oberer Marktplatz, Altstadtweg, Bohlweg, Liebenhaller Straße bis Marienplatz, Liebenhaller Str. / Bismarckstraße, Tiefgarage Liebenhaller Straße, Parkplatz Friedenstraße, Parkplatz Vöppstedter Tor.

Für bisherige Dauerparker (etwa Firmenmitarbeiter) wird bezogen auf Lebenstedt empfohlen, mit den Betreibern der beiden privaten Parkhäuser Kontakt aufzunehmen. Für das Parkhaus "Gothastraße": WBV Wohnbau Betreuungs- und Verwaltungs GmbH Salzgitter, Kontakt Dirk Sievers, Tel. 05341 / 300614. Für das Parkhaus "City-Tor-Center" Herr Schinske, Tel. 0172 / 5424689 oder Frank Ledel, Tel. 05341 / 836761.

Die Tempo-30-Zone in SZ-Bad (Altstadt) muß verkleinert werden, weil die herausgenommenen Verkehrsbereiche ("Kaiserstraße" und "Pfingstanger") wegen des Ausbauquerschnittes, der abknickenden Vorfahrt und der Verkehrsbelastung nicht einer Tempo-30-Zone entsprechen. Künftig besteht die Tempo-30-Zone vom Einfahrtsbereich "Schützenplatz" zum "Zentralparkplatz" sowie in den Bereichen von der "Kaiserstraße" in den "Bohlweg" bis zum "Marienplatz" und vom "Altstadtweg" bis einschließlich "Gittertor".

Donnerstag, 30.09.2004


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