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Trinkwasserverordnung Drucken

Trinkwasserversorgung bei öffentlichen Veranstaltungen

Betreiber/Veranstalter haben bei der Öffentlichkeit zugänglichen Veranstaltungen die Trinkwasserverordnung (TVO) zu beachten.

Der Fachdienst Gesundheit der Stadt hat nun zwei Merkblätter herausgegeben, in denen über die wichtigen Regelungen der TVO informiert wird. So dürfen nach der TVO nur Schläuche und Bauteile aus trinkwassergeegnetem, undurchsichtigem Material sein und keine Beschädigungen aufweisen. Geeignet sind Materialien mit DIN-DVGW-Prüfung (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.). Bei der Installation dürfen nur hygienisch einwandfreie Leitungen, Kupplungsstücke und Anschlussventile verwendet werden. Ausserdem sollten die Leitungsquerschnitte möglichst klein sein, um durch einen permantenten Durchfluss die Frischhaltung des Wassers zu sichern. Ebenso wird auf die Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Installation und Betriebsweise der Wasserversorgungsanlage eingegangen.

Diese und viele weitere Informationen sind den beiden Merkblättern zu entnehmen, die hier als Download angeboten werden:
Trinkwasserversorgung: Faltblatt (pdf, 52 KB)
Trinkwasserversorgung: Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen (pdf, 32 KB)

Für eventuelle Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes Gesundheit unter Telefon 05341 / 839-3927 und -3574 sowie E-Mail geschützte E-Mail-Adresse als Grafik zur Verfügung.

 

 



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