Sprungmenü

obere Global-Navigation



Amtliche Beglaubigung Drucken

Service des Fachdienstes Gesundheit

Amtliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Der Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt) bietet ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern an, ihre Unterschrift auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen amtlich beglaubigen zu lassen. Dies ist zu den Öffnungszeiten des Fachdienstes in seiner Betreuungstelle im Dienstgebäude in Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 14, sowie nach Absprache möglich. Eine Gebühr von 10 EUR pro Beglaubigung ist bar zu entrichten. Es ist auch möglich, dass bei Pflegefällen/Gehbehinderung ein Hausbesuch der Urkundsperson erfolgt, um die Unterschrift zuhause zu leisten. Mehrkosten für den Hausbesuch werden nicht erhoben. Durch rechtzeitig abgefasste Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen soll eine Verringerung der Zahl der vom Gericht verfügten Betreuungen über eine Person erreicht werden. Die persönliche Gestaltungsfreiheit und die Wünsche des Einzelnen sollen hierdurch mehr berücksichtigt werden.

Für viele ist das Thema Vorsorge für den Krankheits- oder Todesfall tabu. Es wird gern verdrängt oder auf die lange Bank geschoben. Doch die Erfahrung zeigt, dass nicht nur Unfälle, sondern auch Krankheit und Pflegebedürftigkeit oft unerwartet plötzlich eintreten. Die Betroffenen sind dann nicht mehr in der Lage, selbst zu entscheiden. Wie werden sie jetzt medizinisch behandelt? Wer regelt ihre Bankgeschäfte oder verhandelt mit Versicherungen? Verfügungen und Vollmachten für den Fall der Fälle sind da sehr nützlich. Mit der Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen des Vertrauens bevollmächtigt , alle bürokratischen Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie entscheidungsunfähig sind. Sie soll vor allem die Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht vermeiden. In dieser Vollmacht ist oft schon eine Patientenverfügung integriert. Damit lässt sich genau festlegen, welche medizinischen- und Pflegemaßnahmen bis hin zur Sterbebegleitung eingesetzt werden dürfen und welche nicht. Dies ist dann für Ärzte und Pflegepersonal maßgebend.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung geben das Gefühl, umfassend Vorsorge getroffen zu haben. Sie sind nicht nur für jemanden persönlich wichtig, weil dann sicher ist, dass man nach seinen Wünschen und Vorstellungen behandelt wird. Sie geben auch den Angehörigen beziehungsweise bevollmächtigten Personen mit sämtlichen Handlungs- und Entscheidungsvollmachten das gute Gefühl, wirklich im Sinne des Betroffenen zu handeln, wenn der einmal nicht mehr in der Lage dazu ist. Vordrucke für derartige Vollmachten und Verfügungen sind kostenlos beim Fachdienst Gesundheit erhältlich.





Logo: Salzgitter