Neuer Tarifvertrag
Die wesentlichen Neuerungen gegenüber der alten Regelung sind, dass sich die Tarifvertragsparteien von der familienbezogenen Vergütung verabschiedet haben und auch die bisher alle zwei Jahre erfolgten Altersstufensteigerungen (in der Öffentlichkeit als Regelbeförderungen benannt) gestrichen wurden. Diese werden zukünftig durch leistungs-, beziehungsweise erfahrungsbezogene Entgelte ersetzt.
Zudem werden ab 2007 auch verpflichtend zu gewährende Leistungprämien, Erfolgsprämien oder Leistungszulagen eingeführt. In der Umsetzungsphase bis 2007 wird die Stadt Salzgitter unter Begleitung und in Abstimmung mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung Bewertungskriterien für eine leistungsbezogene Bezahlung erarbeiten.
Neu ist auch die Möglichkeit, Führungsfunktionen für einen bestimmten Zeitraum auf Probe und auf Zeit zu vergeben. Dieses wird den Spielraum der Stadt Salzgitter in der Beurteilung von Führungskompetenzen erweitern, beziehungsweise die Möglichkeit schaffen, in Übergangsphasen zeitlich befristete Führungsaufgaben zu vergeben.
Zudem haben die Tarifvertragsparteien durch eine Neugestaltung der Entgeltstruktur dafür gesorgt, dass die Zuordnung zu den Entgeltgruppen vereinfacht wird und der Verlauf der Einkommensentwicklung abgeflacht wurde. Dieses hat insbesondere bei Neueinstellungen einen Einspareffekt bei den Personalkosten zur Folge.
Die Zeiträume der Entgeltzahlung im Krankheitsfall ist denen in der Privatwirtschaft angepasst worden. Im Geltungsbereich des TVöD werden zukünftig auch nur noch sechs Wochen bezahlt.
Nach Abschluss der ersten heißen Phase beginnt nun die Zeit der individuellen Anpassung der einzelnen Beschäftigungsverhältnisse an den TVöD. Weiterhin werden zurzeit auch eine Reihe von internen Fortbildungsveranstaltungen durch den Fachdienst Personal zur Information der Beschäftigten der Stadt Salzgitter durchgeführt.
