Neues doppisches Haushaltsrecht beschlossen
Damit hat Niedersachsen als drittes Bundesland (nach Hessen und Nordrhein-Westfalen) im Hinblick auf die Ablösung des kameralen Haushaltsrechts durch die kaufmännische Buchführung (Doppik) Klarheit und Rechtssicherheit für die niedersächsischen Kommunen geschaffen.
Die Stadt Salzgitter hat, neben Uelzen, wichtige Vorarbeiten für das Gesetzgebungsverfahren geleistet, die im Gesetz auch Berücksichtigung gefunden haben. Ferner wurde die Großstadttauglichtkeit der Umstellung auf ein modernes, betriebswirtschaftliches Haushalts- und Rechnungswesen bewiesen. Salzgitter wird erneut die erste Großstadt in Deutschland sein, die eine Jahresabschlussbilanz zum Stichtag 31.12.2005 im ersten Quartal 2006 vorlegen werden wird.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Die Übergangsregelung beträgt 6 Jahre, so dass das neue Recht von allen Kommunen spätestens ab 1. Januar 2012 anzuwenden sein wird.
