Hunde sind an an der Leine zu führen
Sport-, Freizeit- und Erholungsgebietes "Salzgittersee" besteht ein ganzjähriger Leinenzwang für Hunde.
Leider häufen sich in diesem Jahr die Beschwerden von Passanten über uneinsichtige Hundehalter, die sich auch durch gute Worte nicht davon abbringen lassen, ihren Vierbeinern freien Lauf zu geben. Hunde dürfen am Salzgittersee nur auf den Wegen und nur an einer höchstens 1,20 m langen Leine geführt werden. Auf den Wegen in unmittelbarer Nähe der zum Baden hergerichteten Uferstrecken (Sandstrand) ist das Führen von Hunden strikt verboten. Wer diesen Bestimmungen zuwider vorsätzlich oder fahrlässig handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt wird.
Ganzjähriger Leinenzwang besteht aber nicht nur am Salzgittersee, sondern auch in allen Naturschutzgebieten, im Landschaftsschutzgebiet "Haverlahwiese", auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen, Festen, in Ladenzentren und Fußgängerzonen.
- Benutzung des Sport-, Freizeit- und Erholungsgebietes "Salzgittersee" (pdf, 336 KB)
- Leinenzwang (pdf, 85,8 KB)
Weitere Informationen zum Salzgittersee können bei der Sport und Freizeit GmbH, Telefon 05341 / 904-376, E-Mail
, erfragt werden.
