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Gartenabfälle Drucken

Verbrennen von Gartenabfällen

Ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nach der Nds. Brennverordnung nur bei Befall mit bestimmten Pflanzenkrankheiten oder Schädlingen, nach vorheriger Anmeldung, kostenlos möglich.

Das Verbrennen ist in solchen Fällen mindestens zwei Werktage vorher unter den Rufnummern 839-4098 oder 839-3414 sowie per Onlineformular auf den Internetseiten der Stadt Salzgitter anzuzeigen. Unter den Rufnummern werden auch nähere Erläuterungen zu den einzuhaltenden Bestimmungen gegeben. So unter anderem zur brandschutztechnischen Mindestentfernung zum nächsten Gebäude sowie witterungsbedingter Vorgaben (kein Regen, kein deutlicher Wind). Auch sind gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung zu vermeiden. Ferner ist das Feuer ständig durch geeignete Personen unter Kontrolle zu halten. Eine Liste der insgesamt 17 Schädlingsarten, welche in der Anlage der Brennverordnung abschließend aufgeführt sind, liegt im Fachdienst Umwelt vor.

Liegt kein Schädlingsbefall vor, kann formlos schriftlich ein kostenpflichtiger Brenntag beantragt werden. In jedem Fall sind die für das Verbrennen geltenden Sicherheitsstandards wie unter anderem Mindestabstände, Kontrolle der Feuer und Vermeidung der Belästigung von Dritten weiterhin zu beachten. Der Fachdienst Umwelt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Veranstaltung von Osterfeuern von diesen Regelungen nicht betroffen sind. Die oben genannten Bedingungen sind ebenfalls einzuhalten. Die Gebühr beträgt je nach Aufwand rund 40 Euro. Ein Verschieben eines beantragten Termins bei schlechter Witterung ist telefonisch (839-3414 oder -4098) möglich.

Daneben bestehen jedoch auch weitere zahlreiche Möglichkeiten zur Beseitigung von Gartenabfällen. Neben der Entsorgung über die "Biotonne" können diese Abfälle kostengünstig auf der Deponie Diebesstieg abgegeben werden, auch besteht die Möglichkeit der Eigenkompostierung.

Dienstag, 19.09.2006




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