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EU-Förderperiode Drucken

Zuschussprogramm für Investitionen

Aufgrund des neuen Förderprogramms der Wirtschaftsförderung und der Europäischen Union (EU) können Betriebe in Salzgitter bis zu 100.000 Euro Zuschuss für Investitionen bekommen.

Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse werden jeweils zur Hälfte von der Stadt und aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Ziel dieses bis zum Jahr 2013 aufgelegten Programms, ist die Investitionsbereitschaft der Unternehmen zu erhöhen sowie deren Chancen zur erfolgreichen Finanzierung der geplanten Investitionsvorhaben zu verbessern. Darüber hinaus soll ein wichtiger Beitrag zur Schaffung neuer sowie zur Sicherung vorhandener Arbeitsplätze in Salzgitter geleistet werden.

Die Förderhöchstsätze betragen in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße maximal 15 Prozent bei kleinen, 7,5 Prozent bei mittleren bzw. 3,75 Prozent bei großen Unternehmen, jeweils bezogen auf die förderfähige Investitionssumme. Zusätzlich kann diese Förderung noch um maximal 5 Prozent aufgestockt werden, indem eine so genannte „Typisch-Stille Beteiligung" in Anspruch genommen wird. Hierbei handelt es sich um ein bewährtes und von der Wirtschaftsförderung bereits seit zwei Jahren eingesetztes Instrument zur Stärkung der Eigenkapitalquote von Unternehmen. So lässt sich in Salzgitter zukünftig bei Ausnutzung beider Fördermöglichkeiten (Zuschuss und Stille Beteiligung) im Rahmen der Projektfinanzierung eine Eigenkapitalquote von bis zu 20 Prozent realisieren.

Eine Förderung kommt für alle Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Beherbergungs- und Dienstleistungen in Betracht, die ihren Sitz bereits in Salzgitter haben oder aber die Errichtung einer Betriebsstätte in Salzgitter planen. Entscheidend dabei ist, dass die Unternehmen mit Hilfe der Förderung arbeitsplatzschaffende (auch immaterielle) Investitionen ins Sachanlagevermögen vornehmen.

Eine Förderung ist jedoch von vornherein ausgeschlossen, wenn mit dem Investitionsvorhaben bereits begonnen wurde. Daher sollte rechtzeitig vor Investitionsbeginn zunächst unbedingt die notwendige Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit bei der Wirtschaftsförderung eingeholt werden.

Dienstag, 22.01.2008




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