Zulassung eines Kraftfahrzeuges
Der entsprechende Versicherer händigt dem Kunden zukünftig dann keine Versicherungsbestätigung in Papierform mehr aus, sondern stellt eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Gleichzeitig erhält der Kunde vom Versicherer einen 7-stelligen alphanumerischen Code, die so genannte VB-Nummer. Durch Zugriff auf die Datenbank kann der jeweilige Mitarbeiter in den Zulassungsbehörden online überprüfen, ob für den Kunden eine gültige VB-Nummer hinterlegt wurde. Erst dann kann das Fahrzeug zugelassen werden.
In einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2008 geben die Versicherer ihren Kunden neben der VB-Nummer weiterhin eine inhaltsgleiche Versicherungsbestätigung in Papierform mit, bei der die VB-Nummer im Feld „Versicherungsbestätigung Nr." eingedruckt ist. Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen nach Paragraph 19 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) werden weiterhin nur in Papierform vom Versicherer ausgestellt und nicht elektronisch abgerufen.
Die Zulassungsbehörde in Salzgitter weist darauf hin, dass ab dem 1. März die Zulassung nur noch nach Vorlage der VB-Nummer erfolgen kann.

