Verbesserung der Jugendförderung
Für die Jugendarbeit stehen 2008 insgesamt 160.000 Euro zur Verfügung. Nach diesen Richtlinien werden Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz in Salzgitter gefördert.
Dazu gehören alle Vereine, Verbände, Organisationen und Institutionen, die Jugendarbeit leisten, die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllen, die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten, gemeinnützige Ziele verfolgen und eine angemessene Eigenleistung erbringen. Daneben ist eine Einzelförderung für die Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendarbeit sowie Jugendbildungsmaßnahmen möglich.
Ein Anspruch auf Förderung besteht aber nicht; die Stadt Salzgitter entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Förderrichtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Auch ist eine Förderung nach diesen Richtlinien nicht möglich, wenn andere Zuschüsse der Stadt für die Veranstaltung oder Sache gewährt werden.
Grundsätze sowie Informationen zu Förderungsausschluss und Höhe der Förderung sind in den Richtlinien bei insgesamt zwölf Themengebieten zu finden: Jugendfreizeiten, Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, Internationale Jugendarbeit, Jugendbildung, Qualifizierungsmaßnahmen im Sport, Ferien in Salzgitter, Anschaffung von Sachmitteln, Anmietung von Räumen für die Jugendarbeit, Unterhaltung von eigenen Räumen für die Jugendarbeit, Unterhaltung von eigenen Sport-, Übungs- und Freizeitanlagen, Einzelzuschüsse für die Teilnahme an Veranstaltungen der Jugendarbeit, Besuch von Schwimmbädern und der Eissporthalle.
Weitere Informationen sind erhältlich unter Telefon 05341 / 839-3300 sowie per E-Mail
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Downloads:
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Richtlinien für die Kinder- und Jugendförderung in Salzgitter
pdf-Datei / 72,68 KB -
Antrag auf Zuschuss für die Jugendarbeit gemäß der Richtlinie für die Kinder- und Jugendförderung
pdf-Datei / 20,98 KB -
Anlage 1
pdf-Datei / 14,07 KB -
Anlage 2
pdf-Datei / 15,89 KB -
Anlage 3
pdf-Datei / 10,87 KB -
Anlage 4
pdf-Datei / 10,97 KB -
Anlage 5
pdf-Datei / 11,19 KB -
Anlage 6
pdf-Datei / 13,55 KB -
Anlage 7
pdf-Datei / 77,36 KB -
Anlage 8
pdf-Datei / 14,06 KB


