Ringelheim sagt Nein
Birgit Spanke, Dirk Schaper und Werner Giesemann vom Verein Bürgerschaft und Freundeskreis des Stadtteils überreichten jetzt Oberbürgermeister Frank Klingebiel im Rathaus eine Liste mit 365 Unterschriften. Erklärtes Ziel: Die Höchstspannung muss unter die Erde.
In Anwesenheit des Leiters des Fachdienstes Stadtplanung, Bernd Waldmann, betonte Oberbürgermeister Klingebiel erneut, dass es im Engagement gegen die 380 kv-Leitung einen engen Schulterschluss zwischen Rat, Verwaltung und der Bevölkerung gebe. Die Initiative aus Ringelheim sei insofern bemerkenswert, weil nach der vorliegenden Trassenplanung der Stadtteil nicht direkt betroffen sei. Dennoch stelle er sich mit der Unterschriftenaktion an die Seite von Reppner, Lesse und Osterlinde sowie der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Dies verdiene Respekt.
Die drei Sprecher der Bürgerschaft machten im Gespräch mit Klingebiel und Waldmann deutlich: Sie verlangen von der Transpower eine Stromtechnik, die ökologisch und ökonomisch vertretbar und gesundheitlich unschädlich auf dem neuesten Stand der Technik ist. Bis zu 80 Meter hohe Megamasten mit einer Lebensdauer von mindestens 60 Jahren seien daher keine Lösung.
Erdkabel in der modernen Gleichstromtechnik zerstörten, so Schaper, die Landschaft nicht, weil keine Magnetfelder entstünden, wäre die Gesundheit nicht gefährdet, sie verursachten kaum Stromverluste und es bestehe bei Sturm und Eis kein Sicherheitsrisiko. Auszuschließen sei ebenso der sinkende Wert von anliegenden Immobilien, der bei oberirdischen Höchstspannungsleitungen zu erwarten wäre.
Wie bekannt, hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung das Raumordnungsverfahren für die Trasse eingeleitet. Details sind im Internet unter rov-wahle-mecklar-online.de nachzulesen. Zu den Unterlagen können Bürger bis zum 27. August 2010 online eine Stellungnahme abgeben.
Bis Montag, 23. August 2010, kann sich die Bevölkerung auch noch im Fachdienst Stadtplanung (9. Stock, Zimmer 917) schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern. Die fristgerecht vorgebrachten Äußerungen werden an die Landesplanungsbehörde weitergeleitet.

