Schutz gegen Bienen-Faulbrut
Aufgrund gesetzlicher Regelungen hat das Gesundheitsamt deshalb eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist im vollen Wortlaut im Internet unter salzgitter.de nachzulesen.
Zum Sperrbezirk wird nach Angaben der Behörde das Gebiet in einem Umkreis von 3 Kilometer um den befallenen Bienenstand erklärt.
Die Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk oder ihre Vertreter haben unverzüglich ihre Bienenstände unter Angabe des Standortes und der Völkerzahl dem Veterinäramt für den Landkreis Wolfenbüttel und der Stadt Salzgitter anzuzeigen:
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 8, 38300 Wolfenbüttel, Telefon: 05331 / 900988-0, Fax: 05331 / 900988-1, E-Mail:
. Fachliche Beratung ist vom Veterinäramt sowie vom Bienensachverständigen Jens Wiemer, Handy 0179-1443872, erhältlich.
Downloads:
-
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung
pdf-Datei / 546,29 KB

