Atommüll-Transporte nicht sicher?
Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachterbüro Intac, welches im Auftrag der Stadt die von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) angefertigte Transportstudie für Schacht Konrad überprüft hat.
Vier Kernpunkte werden bemängelt: Es werden weder realistische radiologische Bedingungen, noch der schlimmste anzunehmende Fall berücksichtigt - nur Mittelwerte. Die mögliche Strahlenbelastung für die Bevölkerung werde falsch eingeschätzt, beim Transport würden Grenzwerte für die Strahlenbelastung angeblich deutlich unterschritten.
Die ausführliche Mitteilungsvorlage kann im Internet unter www.salzgitter.de eingesehen werden. In den nächsten Wochen wird sie in mehreren Ausschüssen, Ortsräten und am 19. September im Rat diskutiert.
Die Stadt Salzgitter hat im Laufe des durchgeführten Genehmigungsverfahrens sich deutlich positioniert und die erforderlichen Schritte durchgeführt, um das Endlager Schacht Konrad zu verhindern. Gegen den dann ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Stadt Salzgitter durch alle Instanzen geklagt. Es wurde auch bemängelt, dass die Transporte und die damit verbundenen Belastungen und Auswirkungen nicht Teil des Genehmigungsverfahrens waren, wie es bei Verfahren dieser Art für andere raumbedeutsame Anlagen üblich ist.
Im Falle der Inbetriebnahme von Konrad würden alle Transporte von radioaktiven Abfällen zum Endlager über das Gebiet der Stadt Salzgitter erfolgen. Die Klage wurde im März 2006 vom OVG Lüneburg und im März vom Bundesverwaltungsgericht als unzulässig abgelehnt. Somit ist eine rechtliche Verhinderung durch die Stadt nicht möglich.
Jedoch soll durch das Gutachten auf wesentliche Aspekte hingewiesen werden. Die Stadt wird den Bund sowie die Betreiber über das Ergebnis der Studie Informieren und um Nachbesserung der identifizierten Aspekte bitten. Einen Rechtsanspruch auf Umsetzung hat die Stadt jedoch nicht. Die Stadt will nach Aussage von Oberbürgermeister Frank Klingebiel eine hundertprozentige Sicherheit für die Salzgitteraner, keine "relative" Sicherheit.
Die Bewertung der GRS-Transportstudie besteht aus zwei Phasen. In der ersten Phase erfolgte eine allgemeine Bewertung. Die nun vorliegenden identifizierten Aspekte werden in der zweiten Phase bis Ende September vertieft bearbeitet:
- Abschätzung der Auswirkungen unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Ortsdosisleistung in ein beziehungsweise zwei Meter Entfernung von der Abfallgebindeoberfläche auf mögliche Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und das Personal beim bestimmungsgemäßen Transport.
- Überprüfung und Analyse der Aufteilung der Verkehrsträger Schiene und Straße.
- Überprüfung der Nähe von Arbeitsplätzen und Wohngebieten zu den relevanten Transportwegen zur Abschätzung möglicher Strahlenbelastungsrisiken.
- Überprüfung der in der GRS Studie angenommen Abfallgebindegruppen.
- Die GRS ermittelt eine mögliche Strahlenbelastung von 5 mSv nach einem mit geringer Wahrscheinlichkeit eintretenden Transportunfall. Mit einem Faktor 10 wäre bereits der Störfallplanungswert erreicht. Mit einfachen Ansätzen sollten die in der GRS Transportstudie berücksichtigten Parameter überprüft werden, ob die Erhöhung der Strahlenbelastung um einen Faktor 10 oder mehr und damit die Überschreitung des Störfallplanungswertes möglich ist.
- Die GRS berücksichtigt in ihrer Transportunfallrisikoanalyse keine Auswirkungen von Terroranschlägen während des Transportes. Hierzu sollte eine grobe Abschätzung erfolgen.

