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Gesemannstraße Drucken

Gesemannstraße: Neues Geschäftshaus

Die Bauarbeiten am und um das neue Einkaufszentrum Gesemannstraße schreiten zügig voran. So konnte die Neißestraße auf dieser Höhe bereits saniert und rückgebaut werden.
Geplantes Geschäftshaus mit einem "Penny-Mark" an der Gesemannstraße. Grafik: Eugen Schulz GmbH Großbildansicht

Voraussichtlich zum 1. Oktober wird nach Angaben des Investors der eigentliche Neubau so weit fortgeschritten sein, dass die Stadt Salzgitter auch mit der Straßenbaumaß­nahme Banater Weg beginnen kann.

In dem Geschäftshaus wird nicht nur der "Penny-Markt" neue Räumlichkeiten finden, sondern auch zum Beispiel eine Zahnarztpraxis und Praxen anderer Ärzte zu finden sein. Aber auch die Ausdehnung weiterer Geschäftsflächen sei geplant.

Das neue Einkaufszentrums dient der Grundversorgung des gesamten Seeviertels mit über 15.000 Einwohnern. Der Investor hofft, dass Ende November Penny-Markt und das modernisierte Einkaufszentrum zeitgleich eröffnen können.

Das dazugehörige Straßenbauprojekt (Rückbau Neiße­straße und Erneuerung Banater Weg) ist mit einem Investitionsvolumen von 456.000 Euro vom Verwaltungsaus­schuss festgestellt worden. Die geschätzten Kosten können, soweit diese nicht straßenausbaubeitragspflichtig sind, zu zwei Dritteln von Bund und Land gegenfinanziert werden. Da etwa 42.000 Euro Straßenausbaubeiträge abzuziehen sind, verbleiben etwa 404.000 Euro förderfähige Baukosten. Der Anteil, den die Stadt "zu zahlen hat" beziehungsweise tatsächlich aufzubringen hat, beträgt davon ein Drittel.

Für die Freilegung des Baugrundstücks soll dem Investor gemäß Beschluss des Verwaltungs­aus­schusses ein Erstattungsbetrag in Höhe von 244.568,21 Euro gewährt werden. Die Summe ist in Abhän­gigkeit von dem nachgewiesenen Baufortschritt bisher auch zum Teil ausgezahlt worden. Die Erstattung der Gesamtkosten, die noch nicht in voller Höhe erfolgt ist, besteht aus zwei Kostenansätzen: Zum einen aus den reinen Abbruch- und Abbruchfolgekosten des alten Penny-Marktes mit der Praxis im Obergeschoss und der ehemaligen "Bauernstube", die dem Investor vertragsgemäß als Ordnungsmaß­nahme voll er­stattet werden und insgesamt 95.509,50 Euro betragen.  Hiervon ist die Stadt im Rahmen der Förder­kulisse "Stad­tumbau West" verpflichtet, ein Drittel (= 31.836,50) Eigenanteil selbst zu übernehmen.

Zum anderen hat der Investor inzwischen die an ihn verkauften, bis dato nicht bebaubaren Stra­ßen- und Innenhofgrundstücke für die Baumaßnahme freigelegt und zum Beispiel die Altlasten (wie Heizöl­tanks, Litfaß­säule, Baumwurzel, alte Fundamente) beseitigt und das Grundstück dadurch erst bebaubar ge­macht. Das kostet den Investor nochmals 149.058,71 Euro, was ihm ebenfalls in voller Höhe erstattet wird. Hiervon muss die Stadt ebenfalls 'nur' ein Drittel Eigenanteil aufbringen in Höhe von  49.686,24 Euro.

Zur Umgestaltung des Einkaufszentrums wurden von der Stadt gemäß Be­schluss des Verwaltungsausschusses mehrere städtische Teilflächen an den Investor veräußert. Für diese wurden unterschiedliche Kaufpreise in Höhe von 19, 22 und 75 Euro pro Quadratmeter ver­einbart. Dabei wurde für die ehemaligen Straßenflächen der Wert des Grund und Bodens und der Zeitwert der Straße selbst zugrundegelegt; bei dem Kaufpreis in Höhe von 75 Euro pro Quadratmeter handelt es sich um den Bodenrichtwert.

Mittwoch, 29.08.2012


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