Widerspruch gegen Datenweitergabe
Übermittelt werden dem Bundesamt der Familienname, Vorname und die gegenwärtige Anschrift (Hauptwohnung oder alleinige Wohnung).
Die Betroffenen haben aber die Möglichkeit, der Übermittlung der Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann über ein Online-Formular unten auf dieser Seite schriftlich oder persönlich im BürgerCenter eingelegt werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Betroffenen auch für die nachstehenden Fälle der Weitergabe ihrer Daten ohne Angabe von Gründen widersprechen können:
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
Für diese Widersprüche gibt es ebenfalls ein Online-Formular unten auf dieser Seite.
Downloads:
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Widerspruch Bundesamt für Wehrverwaltung
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Widerspruch andere
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