Kurzzeitkennzeichen Drucken
Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen
Vom 1. November 2012 an können Kurzzeitkennzeichen nur noch in der für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle zugeteilt werden. Dies teilt das Fachgebiet Autoservice der Stadt Salzgitter mit.
Grund ist eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Im Gegensatz zur bisherigen Regelung wird dann nur noch die "örtlich zuständige" Zulassungsbehörde Kurzzeitkennzeichen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein ausgeben. Der Antragsteller hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug unverzüglich vollständig in den Fahrzeugschein einzutragen.
Verwenden darf der Antragsteller das Kurzzeitkennzeichen nur für die Durchführung von Prüfungs- Probe- oder Überführungsfahrten mit dem eingetragenen Fahrzeug. Eine Überlassung an andere Personen zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist nicht erlaubt.
Dienstag, 30.10.2012

