Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss ist nicht mit den Fachausschüssen des Rates zu vergleichbar. Während diese lediglich die Beschlüsse des Rates vorbereiten, hat der Verwaltungsausschuss das Recht, im Rahmen seiner Aufgaben als Organ alleinentscheidend zu handeln. Die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses sind ebenfalls in der Niedersächsischen Gemeindeordnung festgelegt. Jeder Beschluss, der vom Rat getroffen werden soll, muss vom Verwaltungsausschuss vorbereitet werden. Der Verwaltungsausschusses gibt dem Rat folglich wichtige Empfehlungen. Sehr häufig wird im Verwaltungsausschusses auch vom Auskunftsrecht der Ratsmitglieder gegenüber der Verwaltung Gebrauch gemacht. Der Verwaltungsausschusses tagt in der Regel alle zwei Wochen nichtöffentlich.
