BAföG - Schüler/-innen und Studierende
Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG sind in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Höchstalter von 29 Jahren.
Studierende erhalten bei nachgewiesenem Bedarf (unzureichendes eigenes oder Elterneinkommen, kein Vermögen) ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, Förderung in Form eines Zuschusses (50 %) und eines zinslosen Darlehens (50 %).
Bei Verzögerung der Aufnahme oder der Durchführung des Studiums sowie dem Wechsel von Studiengängen sollte unbedingt das zuständige Studentenwerk konsultiert werden. Bei dem Erwerb beruflicher Qualifikationen an berufsbildenden Schulen ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises in Verbindung zu setzen.
In Niedersachsen wird die Ausbildung an Berufsakademien nicht gefördert.
Im Schulbereich werden in der Regel zweijährige Ausbildungen, einjährige nur in Ausnahmefällen, gefördert.
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern, den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung sowie zum Verfahrensstand des 22. BAföG-Änderungsgesetzes.
Für Auszubildende in schulischer Ausbildung ab Klasse 10 für allgemein bildende Schulen sowie in berufsqualifizierender schulischer Ausbildung.
Ansprechpartner:
BAföG-Stelle
Thiestraße 26a,
38226 Salzgitter
E-Mail: 
Telefon: 05341 / 839-3288
Telefax: 05341 / 839-4943
Servicezeiten:
Montag, Dienstag und Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Das Amt für Ausbildungsförderung bietet auch im Kniestedter Herrenhaus in Salzgitter-Bad, Braunschweiger Straße, einen Beratungs - und Präsenztag an. Dieser ist jeweils mittwochs und die Beratungszeiten sind zwischen 9 und 12 Uhr. Beratungstermine für BAföG-Angelegenheiten können nach vorheriger telefonischer Absprache auch außerhalb der genannten Sprechzeiten vergeben werden.
Für Studierende der Fachhochschule Ostfalia:
Die bekannteste Finanzierungsmöglichkeit bietet Ihnen das Studentenwerk Braunschweig mit der BAföG-Förderung. BAföG wird einkommensabhängig zur Lebensunterhaltung als Darlehen gewährt.
Zukünftige Studierende der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Ostfalia) berät die Außenstelle des BAföG-Amtes in Wolfenbüttel, Am Exer 23, Tel. 05331 / 9081-0. Nähere Informationen und einen BAföG-Rechner sind auch auf der Internet-Seite http://rzv097.rz.-tu-bs.de/wolfenbuettel/bafoeg.php erhältlich. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt erst nach Beendigung des Studiums.
