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Bildungsurlaub
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.
Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung anerkannt worden ist von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie über die Hompage der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.
Adresse
Volkshochschule
Thiestraße 26a
38226 Stadt Salzgitter
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