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Einbürgerung

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Zu folgenden Themen berät Sie die Staatsangehörigkeitsstelle der Stadt Salzgitter gern:

- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
(zum Beispiel durch Einbürgerung)
- Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
(durch einen Staatsangehörigkeitsausweis)
- Nachweise über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit
(so genannte Negativbescheinigung für ausländische Staatsangehörige)
- Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit oder Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
(nur möglich bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder bei Besitz einer weiteren ausländischen Staatsangehörigkeit)
- Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
(bei Erwerb einer zusätzlichen ausländischen Staatsangehörigkeit)

Ihr Ansprechpartner:

Bernd Röttger
Staatsangehörigkeitsstelle
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter 
Telefon  05341 / 839-3221
Raum  011, EG

Öffnungszeiten: 
Keine allgemeinen Öffnungszeiten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 05341 / 839-3221 oder schreiben Sie eine E-Mail an auslaenderstelle@stadt.salzgitter.de.

Antragsformulare:
liegen in elektronischer Form nicht vor. Wegen der individuellen Fallgestaltung und der verschiedenen Rechtsgrundlagen gibt es Unterschiede bei den erforderlichen Unterlagen und Formularen. Daher ist in jedem Fall ein persönliches Gespräch bei uns erforderlich, in dem wir Sie individuell beraten.

Was sollten Sie zum persönlichen Gespräch mitbringen?
Sie sollten unbedingt Ihre Ausweispapiere (Heimatpass) mitbringen. Gegebenenfalls auch die Ausweispapiere von betroffenen Familienangehörigen. In dem Beratungsgespräch werden Sie ausführlich darüber informiert, welche weiteren Unterlagen aufgrund Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind.

Alle Einbürgerungsbewerber (ab dem 16. Lebensjahr) müssen zur Antragsabholung persönlich bei der Staatsangehörigkeitsstelle vorsprechen!



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