Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren mit 17
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Über die Fahrerlaubnis wird von der Führerscheinbehörde eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, man darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen fahren.
Voraussetzungen für Bewerber:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder 1. Hilfe-Nachweis
- Erfolgreicher Sehtest
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
für Begleitpersonen:
- seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- 30. Lebensjahr vollendet
- im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet
Verfahrensablauf:
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich vom Antragsteller schriftlich zu stellen. Die Behörde erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Vorläufige Fahrberechtigung: 7,70 Euro
Gebühr pro Begleiter: 5,10 Euro
