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Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) bzw. Ihre Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE D1E abläuft oder noch nicht länger als zwei Jahre abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.
Voraussetzungen:
Voraussetzungen:
- Der Antragsteller ist im Besitz des Kartenführerscheines.
- Der Fahrgastbeförderungsschein ist nicht länger als 2 Jahre abgelaufen.
Liegt das Ablaufdatum mehr als zwei Jahre zurück, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich und der Fahrgastbeförderungsschein (einschl. Ortskundeprüfung) muss erneut erworben werden.
Verfahrensablauf:
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind.
Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
Verfahrensablauf:
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind.
Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
