Produkte und Dienstleistungen Drucken
Gewässeraufsicht
Die Gewässeraufsicht umfasst die Durchsetzung und Überwachung notwendiger Maßnahmen
- zur Verbesserung der Situation der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes,
- zur Verringerung des Stoffeintrages in Gewässer,
- zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen und
- zur Vorbeugung gegen zukünftige mögliche Belastungen.
Die Handlungsbefugnisse der Gewässeraufsicht sind normiert in den §§ 100 und 101 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie im § 128 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).
