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Gewässeraufsicht

Die Gewässeraufsicht umfasst die Durchsetzung und Überwachung notwendiger Maßnahmen

  • zur Verbesserung der Situation der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes,
  • zur Verringerung des Stoffeintrages in Gewässer,
  • zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen und
  • zur Vorbeugung gegen zukünftige mögliche Belastungen.  

Die Handlungsbefugnisse der Gewässeraufsicht sind normiert in den §§ 100 und 101 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie im § 128 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).

Adresse

Fachdienst Umwelt
Joachim-Campe-Straße
38226 Salzgitter


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