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Gewerbezentralregisterauskunft

Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig sind hier die Meldebehörden, bei denen Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.

Die Gewerberegisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.

Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • für private Zwecke
    Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt.
    (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
  • zur Vorlage bei einer Behörde
    Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.

Adresse

Gewerbeangelegenheiten
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter-Lebenstedt
Außenstelle Salzgitter-Bad:
Marktplatz 11
38259 Salzgitter


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