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Häusliche Pflege
Häusliche Krankenpflege kommt für die Personen in Betracht, die wegen Krankheit oder Behinderung vorübergehend oder dauernd der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung sowie ggf. der Behandlungspflege bedürfen. Die Leistungen der Pflegeversicherung erfolgen vorzugsweise für häusliche Pflege und haben Vorrang vor den Leistungen des Sozialhilfeträgers. Der Verbleib in der Häuslichkeit entspricht auch meist dem Wunsch der pflegebedürftigen Menschen.
Voraussetzung für die häusliche Pflege ist, dass der Hilfesuchende wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf und hierfür die häusliche Pflege ausreicht.
Hilfebedürftig ist, wer bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen einmal täglich der Hilfe bedarf und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt.
Unter Umständen kommt die häusliche Pflege auch in solchen Fällen in Betracht, wenn die Pflege weniger als 6 Monate dauert.
Voraussetzung für die häusliche Pflege ist, dass der Hilfesuchende wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf und hierfür die häusliche Pflege ausreicht.
Hilfebedürftig ist, wer bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen einmal täglich der Hilfe bedarf und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt.
Unter Umständen kommt die häusliche Pflege auch in solchen Fällen in Betracht, wenn die Pflege weniger als 6 Monate dauert.
Adresse
Fachdienst Soziales
Joachim-Campe-Str.
38226 Salzgitter
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