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Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen

Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.

Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und es zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde können Sie den Antrag auch als Online-Dienst über das Internet stellen.

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 01.07.2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen.



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