Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel
Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohnsitz in einen anderen Stadt- oder Landkreis verlegen, so ist das Fahrzeug auf die neue Anschrift umzumelden und es ist ein neues Kfz-Kennzeichen zu beantragen.
Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung darin vorgenommen. Wenn Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten auf jeden Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein).
Voraussetzung:
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet bzw. angemeldet haben.
Ablauf:
Sie müssen den Antrag auf Ummeldung bei der Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter (z. B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Ummeldung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
