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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Die Zulassungsbescheinigung ist seit 2005 die amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (- auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist).

Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 besteht in Deutschland aus einem einseitig bedruckten Dokument auf fälschungsgesichertem Spezialpapier im Format 21 × 30,48 cm (formatiert 21 × 29,7 cm).
Die Vorbesitzer (Halter) eines Fahrzeugs sind aus Datenschutzgründen mit Ausnahme des letzten Vorhalters (im Unterschied zum alten Fahrzeugbrief) nicht mehr namentlich nachvollziehbar. Es wird statt dessen nur noch der Tag der ersten Zulassung und die Anzahl der Vorhalter eingetragen. Ab dem dritten Halter des Fahrzeugs wird für jeden weiteren zweiten nachfolgenden Halter (also den fünften, den siebten etc.) ein neues Dokument bei der Zulassung ausgestellt.

Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugschein auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist, weil dieser z. B. verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist). Der Fahrzeugbrief wird entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt, der Fahrzeugschein vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt.


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