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Landesblindenfonds

Das Land Niedersachsen hat in Ergänzung des gewährten Nachteilsausgleichs im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes den  Landesblindenfonds geschaffen. Der Fonds soll blinde Menschen, besonders in außergewöhnlichen Lebenssituationen, finanziell unterstützen, um so lange wie möglich eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu erreichen.

Adresse

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Verden-
Marienstraße 8
27283 Verden (Aller)
<p><b>Rollstuhlgerecht:</b><br/>ja<br/></p><p><b>Aufzug vorhanden:</b><br/>ja<br/></p>
<b>Verkehrsmittel:</b><br/>Verden ZOB, Bahnhof<br/>


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