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Personenverkehr - Genehmigung

Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.

Voraussetzung ist der Nachweis

 

  • der persönlichen Zuverlässigkeit,

     

  • der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und

     

  • der fachlichen Eignung.

     

Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 PBefG und genehmigen (im Linienverkehr) Fahrpläne und Tarife.

 

Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr.



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