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Sorgeerklärung (Sorgerechtsbescheinigung)
Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Wichtig! Für z. B. ein Erstgespräch, eine Beurkundung etc.,
muss zuvor ein Termin mit den Mitarbeitern vereinbart werden.
Kontakt:
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Chemnitzer Straße 42, 3. OG
38226 Salzgitter (Lebenstedt)
Tel. 05341 / 839-4517
Fax 05341 / 839-4951
E-Mail: kinder-jugend-familie@stadt.salzgitter.de
