Sprungmenü

obere Global-Navigation



Produkte und Dienstleistungen Drucken

Tierveranstaltung-Genehmigung

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.


Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

Veterinärwesen

Der Landkreis Goslar ist ab dem 01.01.2011 mit den Aufgaben des Veterinärwesens, amtstierärztlichen Angelegenheiten sowie der Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Trichinenuntersuchung durch die Stadt Salzgitter beauftragt.
Kontaktadresse für postalische, telefonische oder E-mail-Mitteilungen:

Fachbereich Gesundheit & Verbraucherschutz
Fachdienst Veterinärwesen
Heinrich-Pieper-Str. 9
38640 Goslar

Telefon: 05321 / 700842
Fax: 05321 / 7699842
E-Mail: verbraucherschutz@landkreis-goslar.de



Logo: Salzgitter