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Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um

  • motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz, Oldtimern oder Krafträdern,
  • Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern,
  • Umzüge,
  • Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte.

Voraussetzungen: Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.

Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen sind in bestimmten Einzelfällen oder allgemeinfür bestimmte Antragsteller möglich (z. B. Befahren gewichtsbeschränkter oder gesperrter Straßen und Wege). Eine Erlaubnis darf nur in besonders dringenden Fällen erteilt werden. Die Sicherheit des Verkehrs darf durch die Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden. Falls erforderlich, wird dies durch entsprechende Auflagen und Bedingungen gewährleistet.



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