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Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht / CITES

Eine Reihe von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten benötigen für einen Verkauf (auch Tausch) oder jede sonstige entgeltliche Nutzung eine Vermarktungsgenehmigung.

Dies gilt für:

  • Tiere und naturentnommene Pflanzen der Arten des Anhanges A der EG-Verordnung Nr. 338/97,
  • naturentnommene Tiere und Pflanzen der Arten des Anhanges IV der Richtline EG 92/43/EWG,
  • naturentnommene Vögel der europäischen Arten,
  • naturentnommene Tiere und Pflanzen der nach Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung streng geschützen Arten.

Einen schnellen Zugriff darauf, ob eine bestimmte Tier- oder Pflanzenart einer der oben genannten Kategorien unterliegt, erhalten Sie mit WISIA (Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz), das vom Bundesamt für Naturschutz bereitgestellt wird.

Adresse

Fachdienst Umwelt
Joachim-Campe-Straße
38226 Salzgitter


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